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Fahrzeug- und Maschinenschäden

Wertermittlung

Fahrzeug- und Maschinenbewertungen

Erste Schritte zur Abwicklung eines Unfallschadens

Nach einem Verkehrsunfall müssen Sie dem Unfallgegner Ihren Schaden spezifiziert aufgeben. Ein Kostenvoranschlag ist hierzu grundsätzlich nicht geeignet.

Für die Begutachtung des Schadens sollten Sie einen neutralen, unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens einschalten. Dieser ist aufgrund seiner Ausbildung, seiner Kenntnisse und seiner Erfahrung auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik geeignet, das genaue Ausmaß (Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert & Nutzungsausfall) des Schadens an Ihrem Fahrzeug zu bestimmen. Bei unklarem Unfallhergang sollte dieser aus den Schäden am Fahrzeug und den Spuren am Unfallort Rückschlüsse auf den Ablauf des Unfalls ziehen können.

Das Honorar für den Sachverständigen muß – ebenso wie für Ihren Rechtsanwalt, den Sie beauftragen – der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung nach herrschender Rechtsprechung begleichen. Nur für Schäden unter 750€ kann auf ein Gutachten verzichtet werden.

Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, schalten Sie auf jeden Fall die Polizei ein. 

Lassen Sie sich nicht auf Zahlungen vor Ort oder Versprechungen eine Schadensbegleichung ein.

Beauftragen Sie Ihren eigenen Gutachter und lassen Sie sich nicht überreden den Gutachter der gegnerischen Versicherung ( auch dann nicht, wenn Sie bei der gleichen Versicherung versichert sind) zu nehmen.

So erreichen Sie uns

Ing. und Sachverständigenbüro Herholz

KFZ Sachverständiger

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